Online Video Rekorder Save.TV gewinnt gegen RTL
Blogpost verfasst von SEBASTIAN am 25.04.2009
Abgelegt in: Blog, Online Entertainment
In dem Kampf ums Recht hat sich nun einer als Sieger vor dem Bundesgerichtshof hervorgetan. Der Online Videorekorder gewann in der Revision, gegen das Sende Unternehmen RTL und darf nun weiter seinen Online Recording Dienst einem jeden anbieten.
Save.TV hat jewonnen. Und zwar gegen RTL. Und das vor dem Bundesgerichtshof. Vor wenigen Wochen keimte auch der “DSDS-News.de” Skandal (oder wie man dies auch immer nennen will) auf. Da wollte und will sich RTL, die die inoffizielle Fanseite jahrelang wissentlich duldeten die Domain einklagen!

Ob dieses unterfangen Erfolg haben wird, sei mal dahingestellt. Blättert man alleine ein wenig in der Vergangenheit, sind da schon einige “Grosse” auf die Schnau** gefallen. Wer sich aktuell über “DSDS-News.de vs. RTL” informieren will, kann dies - hier – gerne machen.
Zurück nun aber zu “Save.TV (zu erreichen unter “www.save.tv”) vs. RTL“. Nach dem neuen Urtel des BGH, kann Save.TV unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen seinen Online Video Rekorder weiter betreiben.
In dem ganzen Rechtsstreit zwischen Save.TV und dem Medienkonzern ging es um die Urheberrechte. Denn die Nutzer des Online Recorders können ja, Filme und Serien aus dem TV aufnehmen, und dann abspielen, wenn Ihnen gerade danach ist.
Passte allerdings RTL nicht in den Kram. Nun aber der Entscheid des BGH: “Der Online Video Rekorder ist unter bestimmten Umständen zulässig.”
Wenn …
… der gesamte Aufzeichnungs Prozess, vollständig automatisch von statten geht. Sprich, wenn der “Kunde” der Hersteller der Aufnahme ist.
… wenn die Aufnahmen nicht an weitere Kunden weitergegeben werden.
Bei Save.TV, so das Urteil sind beide Bedinungen erfüllt, was im Klartext bedeutet: Save.TV macht nichts unrechtes!
Tags: Online, Online Video Rekorder, Rekorder, Video
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2 Kommentare zu Online Video Rekorder Save.TV gewinnt gegen RTL
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Das Urteil besagt weder, dass save.tv diese Herausforderungen erfüllt noch ist aktuell irgendeine Aussage über den Erfolg oder Misserfolg der Klage getroffen. Vielmehr wurde ans OLG Dresden zurückverwiesen zur genauen Klärung der technischen Umsetzung… Schön, dass der BGH sich endlich technisch mit der Problematik auseinandersetzen will. Unseriös, wie hier juristische Sachverhalte dargestellt und anschließend auch noch mit Werbung verbunden werden… Bin gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt und was für ein Urteil letztlich gefällt werden wird.